Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 26. Juni 1852. 
Inhal t. 
Königlliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ausführung des revidirten Potvereinsver- 
trags und der Aenderungen in der Transport-Ordnung für den Poßtverkehr im Inland. — Verfügung, be- 
treffend die Dauer der temporären Zollfreiheit für Getreide 2c. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Ausführung des revidirten Postvereinsvertrags und der Aenderungen in der 
Transport-Ordnung für den Postverkehr im Inland. 
Die neuen Bestimmungen des durch die Verfügung vom 24. März d. J. bekannt 
gemachten revidirten Postvereinsvertrags vom 5. December 1851 (Reg. Blatt von 1852, 
S. 55—80), deren Ausführung durch die diesseitigen Verfügungen vom 27. März und 26. April 
d. J. verschoben wurde, treten, nachdem die dem Vollzug desselben bisher entgegengestande- 
nen Hindernisse gehoben sind, nunmehr mit dem 1. Juli d. J. In Kraft.
	        
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