Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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N 20. 
Regierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. September 1852. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abgabe von Branntwein. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einleitungen zum Vollzug des Branni- 
weinsteuer-Gesetzes vom 19. September 1852. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Abgabe von Branntwein. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die Besteurung des Branntweins auf eine dieser Absicht mehr entsprechende und 
den Fortschritten in der Bereitung desselben gemäßere Weise einzurichten, verordnen und 
verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände, wie folgt:
	        
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