Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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+ . 24. 
Marximalzahl für die alljährliche Aufnahme. 
Die Zahl der jedes Jahr in die Kriegsschule zuzulassenden jungen Männer ist auf 18, 
As Maximum, festgesetzt. 
g. 25. 
Obere Leitung der Kriegsschule. 
Die oberste Leitung der Kriegsschule ist dem Generalquartiermelster, und unter diesem 
einem Stabsoffizier oder Hauptmann des Generalquartiermeisterstabs übertragen, welch' 
wetzterer insbesondere die Studiendirektion zu übernehmen hat. 
6. 26. 
Specielle Leitung. Inspections-Offiziere. 
Mit der speciellen Beaufsichtigung der Anstalt und der Besorgung der daraus erwach- 
enden Detailgeschäfte sind drei Offiziere (Inspections-Offiziere) beauftragt. Dieselben wer- 
den in der Regel dem Generalquartiermeisterstabe, oder den zu diesem Corps kommandirten 
Offizieren entnommen, es wäre denn, daß ein geeigneter pensionirter Offizier für die Stelle 
des ersten Inspections-Offziers gewonnen werden könnte, in welchem Falle einem solchen 
vorzugsweise die Leltung zu übergeben ist. 
g. 27. 
Verwaltung durch den ersten Inspections-Offizier. 
Dieser älteste der drei Offiziere hat neben seiner Inspection die Verwaltungsgeschäfte 
Ier Kriegsschule zu übernehmen, so weit sie von einem Vorgesetzten der Anstalt besorgt 
verden müssen. 
28. 
Aufseher. 
Zur Unterstützung der Inspections -Offiziere in der polizeilichen Aufsicht und in allen 
Beschäften, welche die Detailaufsicht über das ärarische Eigenthum, das Detail-Rechnungs- 
vesen 2c. mit sich führen, sind zwei zuverläßige Unterofffziere, mit dem Rang von Bataillons- 
ldjutanten, als Aufseher angestellt. 
. 29. 
Dauer und Eintheilung des Cursus in der Kriegsschule. 
Der Unterrichts-Cursus der Kriegsschule beginnt jedes Jahr in der Mitte Oktobers und 
erfällt in zwei Jahresclassen, in welchen beiden der theoretische Unterricht mit je circa ein- 
vöchiger Unterbrechung an Weihnachten und an Ostern, bis Ende Septembers fortgesetzt wird.
	        
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