Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Der Ansatz der Abgabe geschieht durch das Cameralamt in Gemeinschaft mit dem Um- 
gelds-Commissarlat nach vorgängiger Rücksprache mit dem Oberamt und muß bis zum 
1. November d. J. beendigt seyn; es hat aber noch vor dem Beginn des nächsten Etatsjahrs 
eine durchgreifende Revision der jetzt zu machenden Ansätze stattzufinden, wozu die erforder- 
lichen Notizen von den Umgelos-Commissären bei Gelegenheit des letzten Quartal-Abstichs 
durch Rücksprache mit den Ortssteuerbeamten und Ortsvorstehern zu sammeln find. 
Die erstmaligen Ansätze sowohl als die Ergebnisse der ebengedachten Revision find in 
ein tabellarisches Protokoll aufzunehmen, wozu die Hauptinstruktion nähere Anleitung geben 
wird, und ist dieses Protokoll spätestens bis 1. August 1853 an das Steuer-Collegium zur 
Prüfung einzusenden. 
Stuttgart den 10. September 1852. 
Knapp. 
MNII 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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