Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 30. Oktober 1852. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Vertrag zwischen der Krone Württemberg und dem Kö- 
nigreich der Niederlande wegen gegenseitlger Auslieferung der Verbrecher und Leistung von Rechtshülfe in 
Strassachen. 
Verfügungen der Departements. Belanntmachung, betreffend die Uebergangsstrahen für Wein, Obst- 
most, Branntweln, Bier und Malz und die zu Erhebung der Uebergangssteuern von Branntwein, Bier und 
Malz zuständigen Steuerämter. — ((Berichtigung.) 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Vertrag zwischen der Krone Württemberg und dem Königreich der Niederlande wegen 
gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher und Leistung von Rechtshülfe in Strafsachen. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem zwischen der Krone Württemberg und dem Königreich der Niederlande am 
38. August 1852 ein Vertrag wegen gegenseitiger Auslieferung der Verbrecher und Leistung 
von Rechtshülfe in Strafsachen abgeschlossen worden ist: so verordnen Wir biemit, daß der 
Inhalt dieses Vertrages zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werde. 
Stuttgart den 14. October 1852. 
Wilhelm. 
Der Justiz-Minister: 
Plessen. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
tt Miniser Mesrath. belcgenh Auf Befehl des Königs, 
der Cabinets-Director: 
Maucler.
	        
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