Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

432 
bei den Gerichten verwahrten, die Stelle dieser Bücher vertretenden Urkunden vorge- 
tragen find. 
5S. 8. 
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist findet nicht statt. 
(Art. 7 des Eingangs erwähnten Gesetzes.) 
So beschlossen in der Königlichen Ablösungs-Commisston. 
Stuttgart den 14. December 1852. 
Zeyer. 
######## 
Berichtigungen. 
In der Nr. 27 des Regierungsblatts vom 27. October 1852 muß es 
1) auf S. 314, §. 1, Ziff. 1, Linie 5 anstatt: „Activen“ heißen: „Actien“; 
2) auf S. 351 unter der Spalte 7 in Linie 6 anstatt: „Activen“ ebenfalls: „Actien“, und 
3) auf S. 368 uuter der Spalte 1 in Linie 6 sind anstatt: „1000 fl.“ zu setzen: „10,000 fl.“ 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrixnk.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.