Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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II. 
Alphabetisches Sachregister. 
A. 
Abgaben, s. Steuern. 
Ablösungswesen. Aufruf zu Anmeldung der aus dem Lehens- und Grundherrlichkeits= Ver- 
bande entspringenden Leistungen und der aus irgend einem Unterthänigkeits-Verbande 
herzuleitenden Rückersatz-Ansprüche. 427. 
Accise. Gesetz, betreffend die Liegenschafts-Accise. 243. Verfügung, betreffend die Vollziehung der 
gesetzlichen Aenderungen in der Liegenschafts-Accise. 2664. 
Arzneitaxe. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 433. 
Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arznei- 
mittel. 438. 
Aushebung. Gesetz, betreffend die Aushebung für die Jahre 1852, 1853 und 41854. 39. 
Auswanderung. Gesetz, betreffend die Auswanderung vor erfüllter Militärpflicht, 83. 
B. 
Belgien. Abdditional-Convention zu dem Handels= und Schifffahrts-Vertrage vom 1. September 
1844, zwischen dem Zollvereine und dem Königreiche Belgien. 117. 
Berufs-Einkommen. Gesetz, betreffend die Steuer von Kapital-, Renten-, Dienst= und Be- 
rufs-Einkommen. 230. Verfügung zu Vollziehung dieses GesetzeS. 315. 
Bibliothek, öffentliche. Verfügung, betreffend die Abgabe der für die öffentliche Bibliothek 
bestimmten Eremplare von Tagblättern. 312. 
Bier. Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsstraßen für Bier 2c. und die zu Erhebung der 
Uebergangssteuer von Bier 2c. zuständigen Steuerämter. 263. 312. 385. Verfügung, be- 
treffend die Controle des Verkehrs mit Bier 2c. und die Uebergangssteuer von Bier 2c. 
385. Verfügung, betreffend die Controle des Malzes, welches nicht zur Bierbereitung 
bestimmt ist. 307. 
Brandversicherungs-Anstalten. Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 25. Mai 
1830 über die poligeilichen Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Vermdgens. 
4125. Instruktion hiezu. 132. Verfügung, Behufs des Vollzugs des Art. 26 des vor- 
genannten Gesetzes. 143. Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das I#r 
vom 1. Juli 1852—55. 182. 
Branntwein. Gesehb, betreffend die Abgabe von Branntwein. 193. Verfügung, bekreffend die
	        
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