Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

4 
5) Bekanntmachung , betreffend die über die Cetränke-Einkäufe der Wirthe auszuftellenden 
Ladscheine. 
Die Bestimmung des Punkts 1 der Verfügung des. Finanz-Ministeriums vom 30. März 
1850,. betreffend Abänderungen in den Instruktions-Bestimmungen zum Wirthschaftsabgaben- 
Gesetz (Reg. Blatt S. 71), wonach die Fertigungs = Gebühr für die über vie Getränke- 
Einkäufe der Wirthe auszustellenden Ladscheine den Kelternschreibern und Unterkäufern seither 
aus der Umgeldskasse bezahlt wurde, wird hiermit aufgehoben; wonach, und zwar vom. 
1. Januar 1852 an, diese Gebühr mit 6 Kreuzern für jeden Schein wieder wie früher von 
den Wirthen zu bezahlen ist. 
Stuttgart den 27. December 1851. 
Knapp. 
#####“““ 
Druckfebler. 
In der Nummer 34 des Regierungsblatts vom 24. December 1851, S. 324, kinte 3 von oben sollte es 
selßen: statt „Arznelmittel“ — „Arznektaxe.= « « ' 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrint. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.