Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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N 2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 22. Januar 1852. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, betreffend die Wiedereinführung der Stellvertretung im Kriegedienste. — Gesetz, 
betreffend die Sportel für die Ausfertigung von Rrisepässen und Paßkarten. 
Berfügungen vder Departements. Verfügung, betreffend die Waaren-Controle im Binnenlande. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Geset, 
betreffend die Wiedereinführung der Stellvertretung im Kriegadienste. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die Erfahrung gezeigt hat, welche Nachtheile die Aufhebung der Stellvertre- 
tung im HKriegsdienste, sowohl für das aktive Heer, als für den einzelnen Kriegsdienftpflich- 
tigen mit sich führt, verfügen und verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes 
und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Die Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes vom 30. März 1849, wonach die Stellver- 
tretung im Dienste des aktiven Heeres und der Landwehr fortan nicht mehr zugelassen seyn
	        
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