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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Bekanntmachung, bekreffend den Eintritt des Grafen Kurt Pückler-Limpurg in den Mitbefitz
der Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf.
Da Graf Friedrich Pückler-Limpurg durch einen Uebergabe-Vertrag seinen Antheil an
der Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf an seinen Sohn den Grafen Kurt Pückler-Limpurg
abgetreten, und Letzterer hiedurch als nunmehriges Stammeshaupt den Mitbesfitz
der Standesherrschaft Limpurg= Gaildorf erworben hat, so wird dieses zur Kenntnißnahme
und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 26. Mai 1853.
Linden.
KK———
Gedruckt bei G. Hasselhrink.