Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Beilage B. 
Tafeln 
zu 
Berechnung des steuerbaren Betrags und der Steuer von dem 
Dienst= und Berufs-Einkommen 
nach dem Gesetze vom 19. September 1852. 
Belehrung 
für 
den Gebrauch dieser Tafeln. 
  
Die Haupttafel enthält in den betreffenden Rubriken das Gesammt-Einkommen, den 
steuerbaren Betrag und die Steuer für die in 100 runden Gulden steigenden Summen von 
200 fl. bis 3000 fl. und für die in 1000 runden Gulden steigenden Summen von 3000 fl. 
bis 10,000 fl. 
Für die ungeraden Summen sind, je nach dem Betrage des Einkommens, die Hülfs- 
tafeln 1—5 zu benützen. 
Beifspiele. 
1) Bei einem Gesammt-Einkommen von 346 fl. ergibt sich 
Lals steuerbarer Betrag 
nach ver Haupttafel aus 300 fl. 30 fl. — 1f kr. 
nach der Hülfstafel 1 aus 40 fl. 4411.— 2s9 
1 „ 600. — 36kr. — Ach 
346 fl. " · 34 fl. 36 kr. - e " " — 20T# kr. 
77 77 
Zusammen —:. 
als Steuer zu 1 Procent
	        
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