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6) Wassersucht einer der drei Haupthöhlen des Körpers, die muthmaßlich unheil-
bar ist. u. u.
7) Enorme allgemeine Fettsucht, wenn die freie Beweglichkeit dadurch beschränkt
ist. u. u.
8) Constitutionelle Serophelkrankheit, oder Folgen derselben, wenn sie die Ernäh-
rung des Körpers oder die freie Verrichtung eines Theiles stören. u. u.
Einzelne Drösenanschwellungen werden je nach der Größe und Lage die Tüchtigkelt
nicht ausschließen, oder wenigstens bedingte Untächtigkeit zulassen.
9) Aussatz. u. u.
10) Erbgrind. u u.
Zurückgebliebene haarlose Hautstellen beben vie Tüchtigkeit nicht auf; siehe übrigens
Haarlosigkeit, unter Nro 21.
11) Veraltete ausgebreitete Flechten. u. u.
Nicht aber leichtere auf kleine Stellen beschränkte Flechten, over einfaches Abschuppen
der Haut.
12)) Inveterirte syphilittsche Krankbeiten, wie Ausschläge und dergl. b. u.
13) Chronische Gicht mit Anschwellung der Gelenke. u. u.
14) Unheilbare Geschwülste, die durch ihre Beschaffenheit der Gesundheit Gefahr dro-
hen, oder durch ihre Lage jede militärische Verrichtung hindern. u. u.
a) große Balggeschwülste, Fett-Fleisch-Lymph-Geschwülste, große Ueberbeine. u. u.
Wenn sie klein sind, und die Führung der Waffen nicht hindern, heben fie
die Tüchtigkeit nicht auf.
Größere, welche die Führung der Waffen stören, aber heilbar sind. b. u.
b) Krebs, Markschwamm, Blutschwamm. u. u.
c) Polypen des Gebörganges, der Nase, des Mastvarmes. b. u.
4) Bedeutende Blutaderknoten, welche die Function eines Theiles slören, zu berslen
drohen. u. u.
Leichtere Knoten der Extremitäten. b. u.
Einfache Erweiterungen der Blutadern ohne Knoten bedingen nicht Untöüchtigkeit.
e) Aneurysmatische Geschwülste. u. u.
fl) Unheilbare Anschwellung der äußerlichen Drüsen, wie Speicheldrüsen. u. u.
15)) Veraltete Geschwüre, die auf krankhafter Säftemasse beruhen, besonders mit ent-