Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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A.  Berechnung  des  Antheils  der  Amtskörperschaft
im  Ganzen.

.  Nach  der  Verfügung  des  K.  Steuer-Collegiums  vo  l.  J.  und  der  derselben
  angehängten  Beilage  trifft  es  in  diesem  Jahr  den  Oberamtsbezirk  an  direkter
Staatssteuer  aus  Grundstücken,  Gefällen,  Gebäuden  und  Gewerben  33,721  fl.  —

.Nach  den  Aufnahmeakten  über  die  Staatssteuer  aus  dem  Kapital-,  Renten-,  Dienstund
  Berufseinkommen  ist  diese  Steuer  für  die  Einwohner  des  Oberamtsbezirks
berechnet  a  535464620  fl.  10  kr.

Das  absolute  Maximum  der  Körperschaftssteuer  aus  diesem  Einkommen  berechnet
sich  (s.  unten)  im  Ganzen  a  ...  10.  036  fl.  36  kr.
Die  Amtskörperschaft  hat  bei  der  Feststellung  Hrrs  Etats  den  ihr  hieran  gebührenden
Antheil  in  Anspruc  genommen  und  es  belräzt  selber  in  seiner  absoluten  Größe  ½
mit  .  .  ....34-)si32kr

Die  rt  auf  *  ei  Gebäude  und  Gewerbe  beträgt
heuer  .  ....  ..  .  15,636fl.  —

Nach  dem  Verhalnise  der  Sicaiosteuer  aus  Orunostacen  .  zu  der  Staatssteuer
aus  Kapital=  2c.  Einkommen  hat  die  Amtskörperschaft  bei  einer  auf  Grundstücke  2c.
gemachten  Amtsschadensumlage  von  1636  fl.  die  Kapital=  2c.  Einkommenssteuer  nicht
in  dem  absoluten  Betrage  von  345  fl.  32  kr.,  sondern  nur  in  dem  verhältnißmäßigen

*

VI

 

Betrage  von  .  ..  440  fl.  4  kr.

zu  sordern  und  es  vunrblritt  somit  den  Gemeinden  des  Oberamts  als  absoluter

Betrag  übrig  JJ3965  f..  56  kr.
Anmerkung:

Wenn  die  Amtokörperschaft  keine  Umlage  gemacht  oder  doch  auf  ihren  Antheil  an  der  Körperschaftssteuer  auo
dem  Kapital=  2c.  Einkommen  verzichtet  hat,  so  schliett  sich  die  Vormerkung  A.  unter  Ziffer  Ul.  mit  den  Worten:
„welcher  Betrag  ganz  auf  die  Gemeinden  des  Oberamis  fällt,  weil  die  Amtskörperschaft  keinen  Anspruch  auf  Theilnahme
  macht“  (oder  machen  kann).