Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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findlichen gebrauchten Inventarienstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder 
insofern inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarienstücke einführen, 
als sie beim Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, auch Verzehrungsgegenstände 
zum Reiseverbrauch: 
18) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunstinstitute und 
Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissen- 
schaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten ein- 
geben; 
19) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); 
20) Milch; 
21) Obest, frisches; 
22) Papier, beschriebenes (Akten und Manufkripte); 
23) Saamen von Waldhölzern; 
24) Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; 
25) Scheerwolle (Abfälle beim Tuchscheeren); Flockwolle (Abfälle von der Spinnerei); 
Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei), und die aus Lumpen gewonnene Zupfwolle 
(Shuddywolle); 
26) Seidencocons und Abfälle derselben, ingleichen Flockseide (Abfälle vom Haspeln und 
Spinnen der rohen Seide); 
27) Steine, alle behauene und unbehauenc, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel- und Mauer- 
steine; Mühlsteine ohne eiserne Reifen; grobe Schleif= und Wetzsteine; Tufsteine und 
Traß; 
28) Stroh, Spreu, Häckerling, Streulaub, Kleie; 
29) Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist; 
30) Torf und Braunkohlen, auch Steinkohlenasche; 
31) Treber und Trester; 
32) Weinstein.
	        
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