Metadata : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

I.  Die  bayrische  Erbfolge.  189

die  Freiheit  des  Reichstages  gefährden  könnte,  noch  Bayern  in
zwei  Teile  zerschneiden.  Mit  dem  König  gemeinsam  wollte
Maria  Theresia  dann  einen  Vergleich  über  die  sächsischen  Ansprüche
  vermitteln.  Das  zu  erleichtern  schlug  Friedrich  vor,
der  Kaiser  möge  auf  die  Lehenshoheit  verzichten,  die  Böhmen
über  einige  sächsische  Besitzungen  zustand,  den  Herzog  von
Mecklenburg  aber  für  Leuchtenberg  durch  irgend  ein  kleines
Reichslehen  entschädigen.  Auch  kam  er  auf  den  Tausch  der
fränkischen  Fürstentümer  gegen  einen  Teil  der  Lansitz  zurück:
diesen  für  die  Zukunft  sicher  zu  stellen,  sollte  ihm  in  der  Lausitz,
  dem  sächsischen  Kurfürsten  in  Ansbach  und  Bayrenth  die
Eventualhuldigung  geleistet  werden.  Bis  zum  Eingang  der  Antwort
  versprach  er  sich  kriegerischer  Aktionen  zu  enthalten.

Leidenschaftlich  brauste  der  Kaiser  auf,  als  er  von  diesem
Vorgehen  der  Mutter  Kenntnis  erhielt,  aber  die  erneuten  Unterhandlungen
  aufzuhalten  vermochte  oder  wagte  er  nicht.  In  ihrem
Verlauf  kam  Friedrich  noch  weiter  entgegen,  indem  er  das
Burghausener  Gebiet  längs  des  Inn  bis  zur  Mündung  der
Salzach  und  an  dieser  entlang  bis  zur  Salzburger  Grenze
Oesterreich  überlassen  wollte,  „eine  große  und  fruchtbare  Provinz,
die  es  trefflich  abrundete“.  Dagegen  könne  Oesterreich  dem
Pfälzer  die  Aufhebung  der  Lehensabhängigkeit  gewisser  Besitzungen
und  die  Zahlung  einer  Million  bewilligen.  Dann  aber  wollte
er  auch  die  Befriedigung  Sachsens  gleich  jetzt  vereinbart  sehen.
Für  Mecklenburg  genüge  Gewährung  des  jus  de  non  appellando.
Alle  sonstigen  Differenzen  sollten  durch  wechselseitige  Verzichtleistung
  erledigt  und  damit  für  die  Zukunft  jeder  Streit  beseitigt
werden.  Dagegen  wollte  Maria  Theresia  das  in  Bayern  Besetzte
  räumen  und  Karl  Theodor  des  Vertrages  vom  3.  Jannar
entlassen,  nur  wenn  Preußen  sich  feierlich  verpflichtete,  Ansbach
  und  Bayreuth  als  Sekundogenitur  bestehen  zu  lassen,  so
lange  es  noch  junge  Hohenzollernprinzen  gäbe  —  gemäß  dem
kaiserlicherseits  einst  bestätigten  Achilleischen  Hausgesetz!  So
würde,  meinte  sie,  die  bayrische  Frage  ganz  in  den  ursprünglichen
  Stand  gesetzt  und  die  Erörterung  der  Ansprüche  der
übrigen  Interessenten  auf  den  gewöhnlichen  Weg  Rechtens  verwiesen.