Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXVIII. Band. (28)

 

eseh  und  Vrrorduungs-Blul

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  14.

München,  den  7.  März  1911.

nnmm-tuts:

 

 

Inhalt.  *

Lönigliche  Verordnung  vom  28.  Februar  1911,  den  Vollzug  des  Beamtengesetzes  betreffend.  —  Bekanntmachung
  vom  28.  Februar  1911,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung
  vom  3.  März  1911  über  die  Einfuhr  von  Schlachtrindvieh,  Schlachtschafen  und  Schlacht
schweinen  aus  Osterreich-Ungarn.  —  Hofdienst-Nachrichten.  —  Verleihung  der  Würde  eines  erblichen

eichs.
rates  der  Krone  Bayern.  —  Verleihung  der  Würde  eines  lebenslänglichen  Reichsrates  der  Krone  Bayern.  —
Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

 

Nr.  5087.

Königliche  Verordnung,  den  Vollzug  des  Beamtengesetzes  betreffend.
Im  MNamen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
Ti#tpold.

In  Gsttes  Snaden  Königlicher  Prinz  uon  Hayern,
Regent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zu  verordnen,  was  folgt:

I.  In  der  der  Verordnung  vom  6.  September  1908  beigegebenen  Gehaltsordnung
für  die  etatsmäßigen  Staatsbeamten  wird  eingeschaltet:  .

1.  bei  Klasse  7  hinter  „Konrektoren  der  Realgymnasien“:  „Konrektor  des  Technikums
in  Nürnberg“;

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