eseh und Vrrorduungs-Blul
für das
Königreich Bayern.
Nr. 14.
München, den 7. März 1911.
nnmm-tuts:
Inhalt. *
Lönigliche Verordnung vom 28. Februar 1911, den Vollzug des Beamtengesetzes betreffend. — Bekanntmachung
vom 28. Februar 1911, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung
vom 3. März 1911 über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlacht
schweinen aus Osterreich-Ungarn. — Hofdienst-Nachrichten. — Verleihung der Würde eines erblichen
eichs.
rates der Krone Bayern. — Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrates der Krone Bayern. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 5087.
Königliche Verordnung, den Vollzug des Beamtengesetzes betreffend.
Im MNamen Seiner Moajestät des Königs.
Ti#tpold.
In Gsttes Snaden Königlicher Prinz uon Hayern,
Regent.
Wir finden Uns bewogen, zu verordnen, was folgt:
I. In der der Verordnung vom 6. September 1908 beigegebenen Gehaltsordnung
für die etatsmäßigen Staatsbeamten wird eingeschaltet: .
1. bei Klasse 7 hinter „Konrektoren der Realgymnasien“: „Konrektor des Technikums
in Nürnberg“;
27