Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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dilage C. 
Malz-Begleitschein. 
(Für Malz-Schrotung.) 
k des Areisers. Register des Müllers. 
a 1. Cameralamts-Bezirk Creglingen. Nro. 1. 
v.1. 
Malz-Begleit-Schein, gültig auf 
den 7. Februar 1856. 
Dem Bierbrauer Katz zur Krone in Creglingen 
biemit bezeugt, daß derselbe am beutigen Tage 
M echs und zwanzig Simri Malz 
dgezeigt bat, welche in —:. 5 Secken gefaßt an dem oben bezeichneten Gültigkeitstag auf 
üble des Georg Bauer in Crainthal zur Schrotung gebracht und zu Erzeugung von 
eem Winterbier den 8. Februar 1856 verwendet werden sollen. 
Dieser Begleitschein ist je mit dem Malz dem Fuhrmann zu übergeben, von Letzterem 
end des Transports stets bei sich zu führen und dem Müller zuzustellen, von dem Müller 
8 rend der Schrotung aufzubewahren, nach der Schrotung sogleich mit den vorschriftsmäßigen 
de itraͤgen zu versehen und nebst dem geschrotenen Malz dem Fuhrmann zur Ueberbringung an 
! alz-Eigenthümer zurückzugeben, von diesem aber nach der Rückkunft des Malzes dem 
iser zurückzustellen, auch während des Transports und auf der Mühle dem Steuerpersonal 
erlangen nebst dem Malz vorzuweisen. 
Creglingen, den 7. Februar 1856, Nach-Mittags 1 Uhr. 
T. der Ortssteuerbeamte 
Volk. 
i Der Unterzeichnete bezeugt, daß er dieses Malz bei der um —:· 2 Uhr erfolgten Ankunft 
er Mühle in —:. 5 Säcken gefaßt erfunden hat, und daß sich bei dem sofort vorgenomme- 
Nachmeß 
in den 7. Februar 1856, Nach-Mittags 2 Uhr —:. 26 Simri 2 Vrlg. 
did Wretenes Malz ergeben haben, auch den 7. Februar 1856 Nach-Mittags 4 Uhr das 
6 3rm —: 5 Säcken gefaßt aus der Mühle abgeführt, und dabei dem Fuhrmann vieser 
Peeit-Schein wieder übergeben wurde. 
wird 
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braun 
währ. 
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Müller: Bauer.
	        
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