Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
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Königreich Württemberg. 
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Ausgegeben Stuttgart Samstag den 12. Juli 1856. 
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Inhalt. 
Königliche Dekrete. VBekanntmachung, betreffend das Gesetz über dle Regelung der Jagd. 
Verfü gungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der Gesuche um Wieder- 
berstellung der bürgerlichen Ehren= und der Dienstrechte in Fällen, wo diese Rechte durch Strafurtheile der 
Schwurgerichtshöse oder des Cassationshofs entzogen worden sind. — Verfügung, betreffend die Umlage der 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer für das Etatsjahr 1856—57. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Bekanntmachung, 
betreffend das Gesetz über die Regelung der Jagd. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
n In einer unterthaͤnigsten Eingabe vom 8. März d. J. hat die Ständeversammlung zu 
64 erer Kenntniß gebracht, daß durch ein Versehen von ihrer Seite unterlassen worden 
¾ rn die Uns übergebene Zusammenstellung der ständischen Beschlüsse zu dem Entwurfe 
* esetzes, die Regelung der Jagd betreffend, den von der Kammer der Abgeordneten 
un er 290sten Sitzung vom 19. Juni v. J. und von der Kammer der Standesherren in 
127sten Sitzung vom 18. Juli v. J. gefaßten Beschluß aufzunehmen: den zweiten 
lae p Art. 4 des angeführten Entwurfs wegzulassen. Da in Folge hievon die frag- 
R estimmung in das von Uns unterm 27. Oktober v. J. verkündigte Gesetz, die 
gelung der Jagd betreffend (Art. 4, zweiter Absatz), aufgenommen worden ist, so hat
	        
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