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Die Geschäftsleitung besorgt ein Vorstand mit den Befugnissen und Verpflichtungen
eines Collegial-Direktors. Den Vorsitz kann auch der Departements-Chef übernehmen,
wenn die Wichtigkeit des Gegenstandes ihm solches angemessen erscheinen läßt.
S. 7.
Die Centralstelle bestebt außer dem Vorstande aus administrativen und technischen
Beamten, aus Lebrern an gewerblichen Unterrichts-Anstalten und aus Beiräthen aus dem
Handels= und Gewerbestande.
K. 8.
Die Beamten und Lehrer der Centralstelle werden durch Königliche Ernennung zu
Mitglievern der Centralstelle berufen.
Der Regierung bleibt vorbehalten, zu den Berathungen der Centralstelle einzelne, mit dem
Gegenstande derselben besonders vertraute Beamte abzuordnen; auch kann derselben ein stän-
viger Commissär des Ministeriums des Innern mit berathender Stimme beigeordnet werden-
8. 9. F
Die Beiräthe der Centralstelle werden durch die Handels= und Gewerbekammern nach
möglichst gleichem Verhältnisse gewählt. «
Die Zahl derselben beträgt mindestens zwölf und ist jedenfalls doppelt so groß, als
die der Beamten mit Ausschluß der Lehrer.
Bei der Wahl ist die Kammer weder auf ihre Mitglieder, noch auf die. Angehörigen
ihres Bezirks beschränkt. -
Die Gewählten unterliegen der Bestätigung des Ministeriums des Innern.
8. 10.
Beirath der Centralstelle kann nur derjenige seyn, welcher unbescholtenen Rufes ist, in
guten Vermögens-Verhältnissen sich befindet, und für eigene Rechnung allein, oder als Ge-
sellschafter ein Handelsgeschäft oder Gewerbe von bedeutenderem Umfange betreibt oder be-
trieben hat, oder ein solches als technischer oder kaufmännischer Vorstand leitet oder ge-
leitet hat.
Wenn einer der Beiräthe eine dieser Eigenschaften verliert, so hat er aus dem Col-
legium auszutreten. In Anstandsfällen erkennt hierüber nach vorgängiger Vernehmung
der Centralstelle das Ministerium des Innern.
g. 11.
Das Amt der Beiräthe ist ein Ehrenamt.
Die Beiräthe versehen ihre Stelle vier Jahre. Alle zwei Jahre tritt die Hälfe
derselben aus. Die Austretenden können sogleich wieder gewählt werden.