Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

%. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stuttgart Mittwoch den 5.November 1856. 
« Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Verfü gungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff des neuen Vereins-Zolltarifs. 
— — 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Regierungen der zum Zollverein gehörenden Staaten sind übereingekommen, den 
seit dem 1. Januar 1854 gültigen Zolltarif in einzelnen Bestimmungen weiter abzuändern 
ud zu ergänzen. 
Wir verordnen daher nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß nachstehende 
Abanderungen und Zusätze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation dessel- 
en ergangenen Verfügungen im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Januar 1857 an in 
irksamkeit treten sollen. 
Erste Abtheilung des Tarifs. 
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten folgende, 
ber in dem Tarife nicht namentlich aufgeführte Artikel binzu: 
zu Position 24: Bast; 
zu Position 30: Torfkohlen. 
bis
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.