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5) Dünger, thierischer; desgleichen andere Düngungsmittel, als: ausgelaugte Asche, Kall-
äscher, Knochenschaum oder Zuckererde, Düngefalz, letzteres nur auf besondere Erlaub-
nißscheine und unter Controle der Verwendung;
6) Eier; 6
7) Erden und Erze, die nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind, als: Bolus,
Bimsstein, Blutstein, Braunroth, Braunstein; gelbe, grüne, rothe Farbenerde; roher
Flußspath in Stücken, roher Gyps, gebrannter Gypps und Kalk, Graphit (Reißblei,
Wasserblei); Kobalterze; rohe Kreide, Lehm, Mergel, Oker, Rothstein, Sand, Schmir-
gel, Schwerspatp (in krystallisirten Stücken), gewöhnlicher Töpferthon und Pfeifen-
erde, Töpferthon für Porzellan-Fabriken (horzelan Erde), Tripel, Umbra, Walkler-
erde u. a.;
Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Zollgrerze
vurchschnittenen Landgutes, dessen Wohn= oder Wirthschafts-Gebäude innerbalb dieser
Grenze belegen sind;
9) Fische, frische, und Krebse (Flußkrebse.); deßgleichen frische, unausgeschälte Muscheln;
10) Feldfrüchte und Getreide in Garben, wie dergleichen unmittelbar vom Felde eingeführt
werden; Flachs und Hanf, geröstet oder ungeröstet, in Stengel und Bunden; ferner
Gras, Futterkräuter und Heu, auch Heusaamen;
Gartengewächse, frische, als: Blumen, Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben,
eßbare Wurzeln rc., auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roher;
ungetrocknete Cichorien; Flechten, Moos und Erdnüsse (Erd-Pistazien); Karden oder
Weberdisteln;
12) Geflügel und kleines Wildpret aller Art;
13) Glasur= und Hafner-Erz (Alquifoux);
14) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silber“
baltigen Scheidemünze; auch Kupferasche;
Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebraucht
Fabrik-Geräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen
Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekten, inso-
fern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung
ihrer Verheirathung im Lande niederlassen;
16) Holz, Brennholz bei dem Land-Transporte, auch Reisig und in daraus, ferner
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