Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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Bau und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird 
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Anmerkung. Dem Landtransporte wird das Verslöten in losen Stücken auf Uloßtanälen und 
Floßbächen glelch geachtet. 
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Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- 
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In- 
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen; 
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Ge- 
brauche als solche geeignet sind, dann die Wagen der Reisenden, ferner die bei dem 
Eingange über die Grenze zum Personen= oder Waaren-Transporte dienenden und 
nur deshalb eingehenden Wagen und Wasserfabrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf 
befindlichen gebrauchten Inventarien-Stücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, 
oder insofern inlänvische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke 
einführen, als sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, auch Verzeh- 
rungsgegenstände zum Relseverbrauche; «- 
Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst-Institute 
und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere 
wissenschaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten 
eingehen; 
19) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material); 
20) Milch; 
21) Obt, frisches 
22) Papier, beschriebenes (Akten und Manuseripte); 
3) Saamen von Waldhslzern; 
24) Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; Bast; 
5) Scheerwolle (Abfälle bei dem Tuchscheeren); Flockwolle (Abfälle von der Spinnerei), 
Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei), und die aus Lumpen gewonnene Zupf- 
26 wolle (Shuddywolle); 
) Seiden-Cocons und Abfälle derselben; ingleichen Flockseide (Abfälle vom Haspeln und 
Spinnen der rohen Seide); 
D Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk- Schiefer-, Ziegel-, und Mauer- 
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