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Bau und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist;
Anmerkung. Dem Landtransporte wird das Verslöten in losen Stücken auf Uloßtanälen und
Floßbächen glelch geachtet.
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Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge-
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In-
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen;
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Ge-
brauche als solche geeignet sind, dann die Wagen der Reisenden, ferner die bei dem
Eingange über die Grenze zum Personen= oder Waaren-Transporte dienenden und
nur deshalb eingehenden Wagen und Wasserfabrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf
befindlichen gebrauchten Inventarien-Stücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören,
oder insofern inlänvische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke
einführen, als sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, auch Verzeh-
rungsgegenstände zum Relseverbrauche; «-
Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst-Institute
und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere
wissenschaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten
eingehen;
19) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material);
20) Milch;
21) Obt, frisches
22) Papier, beschriebenes (Akten und Manuseripte);
3) Saamen von Waldhslzern;
24) Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; Bast;
5) Scheerwolle (Abfälle bei dem Tuchscheeren); Flockwolle (Abfälle von der Spinnerei),
Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei), und die aus Lumpen gewonnene Zupf-
26 wolle (Shuddywolle);
) Seiden-Cocons und Abfälle derselben; ingleichen Flockseide (Abfälle vom Haspeln und
Spinnen der rohen Seide);
D Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk- Schiefer-, Ziegel-, und Mauer-
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