Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

—. 
317 
  
Benennung der Gegenstände. 
—— 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
14-Thaler = Fuß 
(mit der Einthellung 
des Thalers 
in 30tel und 24 stel), 
eim 
Eingang. 1 Ausgang. 
  
Wachs-Lei d, Wachs- 
m’ier 
à) Grobe unbedruckte Wachslein- 
wand... ... . . .. 
b) Alle anderen Gattungen, inglei- 
chen Wachs-Mousselin und Ma- 
lertuchg 
e) Wachstafft 
4) Alle mit Gummi elasticum oder 
Sutta percha überzogenen Ge- 
ebe . 
Anmert Gummidrucktũcher für Fabriken 
auf Erlaubnißscheine unter Kontrole. 
Wolle und Wollenwaaren: 
a) Schafwolle, rohe und gekaͤmmte, 
n einschließlich der Gerberwolle 
5n Haioschnuckenwolle zahlt bei dem 
Onsgange 7 die Hannoversche und 
urgische Grenze 2½ Sgr. 
(6/. Kr.) vom Centnkr. E 
5) Weißes drei= oder mehrfach ge- 
zwirntes wollenes und Kameel- 
arn, auch Garn aus Wolle und 
Erde desgleichen alles gefärbte 
e . .. 
) Waaten aus Wolle (einschließlich 
dere. Thierhaare) allein oder 
sed erbindung mit anderen, nicht 
serlfnen Spinn-Materialien ge- 
igt: 
1) bedruckte 
Waare «- 
gewame nallerArt,11n 
Waaren (ganz oder 
  
theilweise aus Kammgarn), wenn 
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
1 Sgr. . Sgr. 
Thlr. (#. Xli. 1 z. 
be 
Eingang. 
. 
nach dem 
24½ -Gulden-Fuß, 
kr. 
im 
Ausgang. 
fl. kr. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
frei 10 
  
  
  
  
frei 
  
30 
45 
30 
35 
  
  
13ä in Kisten. 
9 in Körben. 
6 in Ballen. 
16 in Fässern u. Kisten. 
6 in Ballen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.