Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

1. 
Der Königlich Württembergische Friedrichs-Orden wird als besonderes Merkmal des 
Königlichen Wohlwollens, so wie als Anerkennung und Belohnung ausgezeichneter Ver- 
dienste, im Militär= sowohl als Civil-Dienste, um die Person des Königs, das Königliche 
Haus und den Staat verliehen werden. 
2. 
Der Orden theilt sich in vier Klassen, nämlich 
a) Großkreuze, 
p) Commenthure erster Klasse, 
Jc) Commenthure zweiter Klasse, 
1) Ritter. 
Die bisherigen Mitglieder des Ordens sind fortan Großkreuze desselben. 
3. 
Die Zeichen des Ordens, für den eine eigene Ordenskleidung nicht stattfindet, sind 
folgende: 
Für Großkreuze: 
Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk überzogenes goldenes 
Kreuz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte des 
Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Golde hervor, worauf sich 
das Bild des verewigten Königs Friedrich in erhabener Arbeit, gleichfalls von mattem 
Golde, befindet; dieser Mittelschild ist mit einem Ringe von blauem Schmelzwerk umgeben, 
auf welchem der Name: „Friedrich König von Württemberg“ in goldenen Buchstaben an- 
gebracht ist; auf der Kehrseite enthält der Mittelschild auf einem Grunde von weißem 
Schmelzwerk die Worte: „dem Verdienste“ und in dem ihn umgebenden Ringe von blauem 
Schmelzwerk den Wahlspruch des verewigten Königs Friedrich: „Gott und mein Recht.“ 
Ein in acht Spitzen sich endigender Stern, dessen vier Hauptfelder in Silber, die 
Strablen in Gold ausgeführt sind; in der Mitte ein runder Schild von mattem Golde 
mit dem Bilde des verewigten Königs Friedrich, umgeben von einem Ringe aus blauem 
Schmelzwerk, worauf der Wahlspruch: „Gott und mein Recht."
	        
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