Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Actiengesellschaft. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom 5. d. M. 
der unter der Firma: „württembergische Baumwollspinnerei und Weberei bei Eßlingen 
am Neckar" errichteten Actiengesellschaft, welche ihren Wohnsitz in Eßlingen hat, die landes- 
herrliche Genehmigung auf den Grund der vorgelegten Statuten gnädigst ertheilt haben, 
so wird dieß unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß das Gesellschafts-Kapital 
aus Zwölfmal Hundert Tausend Gulden besteht und in 2400 Actien à 500 Gulden zer- 
fällt, deren Inhaber nach §. 8 der Statuten nur bis zum Belauf des Nominalbetrags 
der Actien, von welchem bis jetzt 20 Prozent einbezahlt wurden, haftbar sind. 
Stuttgart den 6. März 1856. Für den Minister: 
« « der Director 
Geßler. 
C) Des Finanz-Departementts. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estafettentare pro 1856.57. 
Durch böchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 18. d. M. it 
die Extrapost= und Estafettentare für den Zeitraum vom 1. März 1856 bis letzten Februat 
1857 von 45 Kreuzer auf 42 Kreuzer pro Pferd und Meile berabgesetzt worden. 
Stuttgart den 21. Februar 1856. 
Knapp. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.
	        
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