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Gleich den recommandirten Briefen werden in die Karten speciell eingetragen:
1) die in §. 36 unter 1. erwähnten Briefe;
2) vollzogen zurückgehende Ablieferungsscheine (Retour-Recepisse) über recommandirte
Briese;
3) Rückscheine über eingelöste Postvorschuß-Sendungen;
4) Rückmeldungen über Berichtigung der Ansätze in den Karten;
5) Laufzettel über fehlende oder beschädigte Gegenstände, und
6) Briefpackete, welche in andere aufgenommen werden.
g. 38.
Anfertigung und Abnahme der Briefkarten-Schlüsse.
Bei Anfertigung eines Briefkarten-Schlusses werden die den jenseitigen Postverwal-
tungen zuzurechnenden Porto= und Auslagen-Beträge mit blauer Tinte in großen Zahlen
auf den Adressen der Briefe notirt, wozu auch Stempel in Anwendung kommen können.
Die Postanstalt, welche von einer anderen Vereins-Postanstalt einen Briefkarten-
Schluß empfängt, hat die in der Karte vermerkten Portobeträge und sonfligen Eintragungen
zu prüfen, und etwa bemerkte Unrichtigkeiten vergestalt in den Karten abzuändern, daß
das Abgeänderte ersichtlich bleibt. Der Grund der geschehenen Abänderung ist in der
Karte kurz zu erörtern, auch ist von der vorgenommenen Berichtigung der absendenden
Postanstalt ungesäumt Kenntniß zu geben. Diese Rückmeldungen sind, mit dem Anerkennt-
nisse der Postanstalt, an welche sie gerichtet sind, versehen, an die Postanstalt, welche die-
selben erlassen hat, unter Recommandation zum Belege für die betreffende Karte zurück-
zusenden.
S. 39.
Behandlung und Uebernahme der Fahrpost-Sendungen.
·41) Bei Expedition der Fahrpost-Sendungen wird jedes Stück nach der Nummerfolge
in die Frachtkarte einzeln eingetragen.
Begleitpapiere werden in der Regel unter der Nummer desselben Stückes vorgemerkt,
zu welchem sie gehören.
Wo der Umfang des Verkehrs solches erfordert, werden die Briefe mit declarirtem
erthe, Briefe, worauf baare Einzahlungen stattgefunden haben, und Begleitbriefe, zu
welchen Poststücke mit deelarirtem Wertbe gebören, in eine besondere Abtheilung der Karte
(Geldkarte) eingetragen.