Full text : Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

          I.  Geschichte  der  Verfassung  des  Deutschen  Reiches.  15

Reichsverfassung  der  allgemeine  Kriegszustand  im  gesamten
Reichsgebiet  erklärt;  damit  traten  die  für  den  Belagerungszustand
  gesetzlich  vorgesehenen  Wirkungen  ein  (s.  S.  138);  insbesondere
  ging  die  polizeiliche  Verfügungsgewalt  zum  größeren
Teile  auf  die  militärischen  Befehlshaber  über.  Der  sofort
einberufene  Reichstag  beschloß  ferner  eine  Reihe  gesetzlicher
Maßnahmen,  besonders  um  Schädigungen  in  Verkehr  und
Wirtschaft  abzuwenden:  dahin  gehört  vor  allem  auch  die  zweckmäßige
  Steigerung  der  Barmittel  durch  Errichtung  von
Darlehnskassen  (s.  S.  34).  Der  Reichstag  schaltete  aber
zugleich  auch  für  die  Folge  im  Kriege  seine  Mitwirkung  teilweise
  aus,  indem  der  Bundesrat  durch  Gesetz  vom  4.  August
1914  (R.-G.  Bl.  S.  327)  ermächtigt  wurde,  weitere  wirtschaftlich
  notwendige  Maßnahmen  selbständig  anzuordnen:  der
Reichstag  kann  aber  bei  seinem  nächsten  Zusammentritt  die
Wiederaufhebung  beanspruchen.

           In  Verfolg  hiervon  sind  seitdem  Bekanntmachungen  des
Bundesrates  in  wachsender  Fülle  ergangen;  sie  sind  wesentlich
dadurch  bedingt,  daß  wir,  fast  gänzlich  von  jeder  überseeischen
Zufuhr  abgeschnitten,  beinahe  ganz  auf  eigene  Erzeugnisse  und
die  vorhandenen  Warenbestände  angewiesen  sind.  Es  mußten
daher  sowohl  Nahrungs=  und  Genußmittel  als  auch  die  verschiedensten
  Bedarfsgegenstände  im  größten  Umfange  An=  und
Verkaufssperren,  Beschlagnahmen,  Höchstpreisen  und  Einschränkungen
  im  Verbrauche  („Rationierung")  unterworfen
werden.  Für  die  Durchführung  sind  militärische  und  zivile
Sonderorganisationen  im  weitesten  Umfange  neu  geschaffen
worden  —  insbesondere  ist  die  Fürsorge  für  die  Volksernährung
  seit  Frühjahr  1916  einem  besonderen  Kriegsernährungsamte
  übertragen  worden.  Durch  die  damit  verbundene
  gewaltige  allgemeine  Steigerung  der  Löhne  und
der  Preise  auf  allen  Gebieten  ist  unsere  ganze  Lebensführung
  und  Wirtschaft  im  Kriege  von  Grund  aus  umgestaltet

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