1.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttg art Montag den 2. März 1857.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departemen ts. Verfügung, betreffend die Zuständigkeit zu Ertbeilung der Erlaubniß
zur Trauung von Ausländern im Inlande. — Verfügung, betreffend die Vertretung des Rabbiners durch
den Vorsänger bei den Eidesbelehrungen und Eidesabnahmen bezüglich israelitischer Parthieen und Zeugen.
— Bekanntmachung, betreffend die Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig. — Bekanntmachung, betreffend
die Genehmigung einer Aktiengesellschaft. — Verfüqung, betreffend eine Aenderung in der Bezirksgeintheilung
der Straßenbau--Inspektionen Ludwigsburg und Stuttgart. — Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung
elner Aktiengesellschaft. — Bekanntmachung, betreffend den Anfang der Wirksamkeit des zwischen den Zoll-
vereinsstaaten und der freien Hanfestadt Bremen am 26. Januar 1856 abgeschlossenen Vertrags wegen Be-
sörderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse. — Verfügung, betreffend die Ertrapost. und Estaffetten-Tare
Pro 1857—58. — Verfügung, betreffend die Erledigung von Uebergangsscheinen vurch das Stadtacciseamt
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
) Der Departements der Justiz, des Innern, und des Kirchen-
und Schulwesené.
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Der Ministerien der Justiz, des Innern und des Kirchen- und Schulwesens.
Verfuͤgung, betreffend die Zuständigkeit zu Ertheilung der Erlaubniß zur Trauung von Auslaͤndern
im Inlande.
G Da Zweifel darüber entstanden find, welche Behörde zu Ertheilung der nach dem
Augrral Reseript vom 29. October 1807 beizubringenden Erlaubniß zur Trauung von
Sländern im Inlande zuständig sei, so wird hiemit in Gemäßheit höchster Entschließung