b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persoͤnlichkeit an die St. Josephspflege
zu Mulfingen.
Nachdem durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 15. d. M.
der unter dem Namen St. Josephspflege zu Mulfingen, Oberamts Künzelsau, gegründeten
katholischen Erziehungs-Anstalt für arme und verwahrloste Kinder die rechtliche Persönlich-
keit gnädigst verliehen worden ist, wird dieß mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die St. Josephspflege die vermögensrechtliche Nachfolgerin der aufgelösten
gleichartigen Anstalt St. Nikolauspflege zu Gundelsheim, HOberamts Neckarsulm, bildet.
Stuttgart den 17. April 1857. Linden.
c) Verfügung, betreffend die Berechtigung zur Verfertigung und zum Verkaufe von Wagenschmiere
Mit böchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 22. d. M. wird
biemit die Berechtigung zur Verfertigung und zum Verkaufe derjenigen Art von Wagen-
schmiere, in Absicht auf welche nach der Seilerordnung vom 6. Februar 1660 und dem
Generalreseript vom 16. Juni 1718 dem zünftigen Gewerbe der Seiler ein Ausschließungs-
recht gegen andere Gewerbe zusteht, auf den Grund des Art. 11 der allgemeinen Gewerbe=
Ordnung vom 5. August 1836 für eine gemeinsame Zuständigkeit des Seiler- und Seifen-
sieder-Gewerbes erklärt. Hienach haben sich die Betheiligten zu achten.
Stuttgart den 24. April 1857. Linden.
8) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministeriums.
Berichtigung eines Redaktions-Versehens in dem Gesetze vom 7. September 1849.
Bei der Abfassung des Gesetzes vom 7. September 1840 in Betreff der Abänverung
des Militär-Penstons-Gesetzes vom 13. September 1819 bar sich in dem Art. 11, Abs-
(Reg. Blatt S. 540) der Fehler eingeschlichen, daß statt der Worte:
„odek in einen höheren Gehalt einrücken“
die Worte gebraucht wurden:
« „oder in einen höheren Grad einrücken“
was hiemit in Folge höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom
22. d. M. berichtigt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 25. April 1857. Miller.
Gedruckt bei G. Hasselbrintk.