Full text : Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

Vertragsabkehr  und  Schiedshof.  25

meisterei.  Einer  der  3  Vertreter  der  Arbeitgeberverbände
  ist  der  Vorsitzende  des  Schiedshofes;  er
beruft  den  Schiedshof,  leitet  die  Verhandlungen  und
verkündet  das  Ergebnis.  Nur  dieses  wird  schriftlich
niedergelegt.  Der  Schriftführer  ist  einer  von  den
3  Vertretern  der  Arbeitnehmerverbände.  Wenn  erforderlich,
  ernennt  die  Feldzeugmeisterei  Vertreter
des  Vorsitzenden  und  des  Schriftführers  aus  den
von  den  Verbänden  gewählten  Beisitzern.

8.  Der  Vorsitzende  oder  sein  Stellvertreter  beraumt
  die  Verhandlungen  an  und  benachrichtigt  die
Beisitzer.  Die  beteiligten  Verbände  bezeichnen  durch
die  Feldzeugmeisterei  dem  Vorsitzenden  die  Vertreter,
die  sie  ein  für  allemal  als  Mitglieder  des  Schiedshofes
  gewählt  haben.  Wählbar  sind  nur  Vertreter
aus  dem  betreffenden  Korpsbezirk.  Die  Sorge  für
deren  Erscheinen  haben  die  Verbände  zu  tragen.

9.  Die  Schiedshöfe  treten  nur  bei  Bedarf  wöchentlich
  einmal  und  zwar  zunächst  Dienstag  in  München,
Mittwoch  in  Würzburg,  Donnerstag  in  Nürnberg
und  Ludwigshafen  in  den  Räumen  der  betreffenden
Handelskammern  zusammen.  Verhandelt  kann  nur
werden  über  Beschwerden,  die  bis  zum  vorhergehenden
Donnerstag  für  München,  Freitag  für  Würzburg,
Samstag  für  Nürnberg  und  Ludwigshafen  vormittags
  11  Uhr  zur  Kenntnis  des  Vorsitzenden  oder,
wenn  dieser  verhindert  ist,  seines  Stellvertreters  gebracht
  wurden.
sit  über  Ausnahmen  hiervon  entscheidet  der  Voritzende


Jeder  Schiedshof  kann  bei  Bedarf  auch  an  anderen
  Orten  seines  Bezirkes  tagen.

10.  Der  einberufende  Vorsitzende  hat  den  Beschwerdegegner
  durch  eine  Mitteilung  nach  Beilage  □
von  der  Beschwerde  unter  Beischluß  einer  der  ein-