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mäßig für solche Streitigkeiten die Entscheivung eines in Württemberg zu bestellenden
Schiedsgerichts vorgesehen ist.
Stuttgaxt den 12. Januar 1857. Linden.
b) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktiengesellschaft
Nachdem Seine Königliche Mojestät vermöge höchster Entschließung vom 28. d. M.
der unter der Firma „Wärttembergische Kattunmanufaktur“ in Heidenheim gegründeten
Aktiengesellschaft, welche ihren Wohnsttz in Heidenheim hat, die landesherrliche Genehmigung
auf den Grund der vorgelegten Statuten gnädigst ertheilt haben, so wird dieß unter dem
Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß das Grundkapital der Gesellschaft auf zwei Millio-
nen Gulden festgesetzt ist und in 8000 Aktien zu 250 Gulden zerfällt, wovon vorläufg
2000 Aktien oder 500,000 Gulden ausgegeben werden, sowie daß die Inhaber der Aktien
nach §. 8 der Statuten nur bis zum Nominalbetrag iprer Aktien haftbar sind. #
Stuttgart den 31. Januar 1857. Linden.
IP) Verfügung, betreffend eine Aenderung in der Bezirkseintheilung der Straßenbau-Inspektionen
Ludwigsburg und Stuttgart.
Mit höchster Genehmigung vom 18. d. M. ist in Betreff der Verwaltung des Staats-
straßen- und Wasserbauwesens das Oberamt Cannstatt von der Straßenban-Inspektion
Luywigsburg getrennt und der Inspektion Stuttgart zugetheilt, das Oberamt Leonberg
von der Straßenbau-Inspektion Stuttgart getrennt und der Jnspektion Ludwigsburg zuge-
beilt worden, was hiemit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß
diese Aenderung mit dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit zu treten hat.
Stuttgart den 20. Februar 1857. Linden.
d) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktiengesellschaft.
Nachdem Seine Königliche Mojestät vermöge höchster Entschließung vom 18. d. M.
der unter der Firma „Aktiengesellschaft für Rübenzuckerfabrikation in Böblingen“ errichteten
Mütiengesellschaft, welche ihren Wohnsltz in Böblingen hat, die landesherrliche Genehmigung
auf den Grund der vorgelegten Statuten gnädigst ertheilt baben, so wird dieß unter dem
-Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß das Gesellschaftskapital aus neunmalhunderttausend
b d besteht und in 1800 Aktien von je 500 Gulven zerfällt, deren Inhaber nach §. 8
tatuten nur bis zum Nominalbetrage der Aktien haftbar sind, daß übrigens vorerst