Contents : Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

69  —

2.  Bei  der  Verhandlung  und  Entscheidung  über  eine  Berufung
  oder  reservierte  Frage  besteht  der  Court  of  Criminal
Appeal  aus  mindestens  3  und  höchstens  7  Richtern.

3.  Ein  Antrag  beim  Court  of  Criminal  Appeal  auf  Erlaubnis,
  zu  appellieren,  kann  bei  mindestens  2,  einen  Divisional
Court  bildenden  Richtern  angebracht  werden;  gegen  ihre  Entscheidung
  über  den  Antrag  findet  keine  Berufung  statt.  Alle
sonstigen,  dem  Court  of  Oriminal  Appeal  auf  Grund  dieses  Gesetzes
  zustehenden  Befugnisse  können  von  einem  Richter  des  High
Court  of  Justice  ausgeübt  werden.  Jede  von  einem  Einzelrichter
erlassene  Verfügung  kann  vom  Üourt  of  UOriminal  Appeal  aufgehoben
  oder  abgeändert  werden.

4.  Ein  Richter,  welcher  ein  Mitglied  des  Gerichts  der  Hauptverhandlung
  war,  darf  nicht  an  dem  Court  of  Criminal  Appeal
teilnehmen,  welcher  über  eine  Berufung  auf  Grund  dieses  Gesetzes
  seitens  eines  vor  dem  gedachten  Richter  abgeurteilten  Angeklagten
  verhandelt.  Eine  Berufung  gegen  eine  von  ihm  selbst
erlassene  Entscheidung  darf  ein  Richter  nicht  hören.

5.  Bei  der  Entscheidung  über  die  Berufung  oder  reservierte
Frage  entscheidet  die  Majorität  der  an  der  Verhandlung  beteiligten
  Richter.  Ueber  die  Frage,  ob  das  Verdikt  mit  der  Beweisaufnahme
  im  Widerspruch  steht  oder  sich  nicht  auf  hinreichende
Beweise  gründet,  dürfen  die  Mitglieder  des  Court  of  Criminal
Appeal  keine  Mehrheit  von  Urteilen  verkünden;  vielmehr  hat  eins
der  Mitglieder  die  Entscheidung  des  Gerichts  zu  verkünden.  Ergiebt
  sich  in  einem  Berufungsfalle  im  Court  of  Criminal  Appeal
Stimmengleichheit,  so  bleibt  es  bei  dem  Urteil  des  Gerichts  der
Hauptverhandlung;  im  Falle  einer  Entscheidung  über  eine  reservierte
  Frage  hat  bei  Stimmengleichheit  eine  neue  Prüfung  der
Frage  vor  ungrader  Richterzahl  zu  erfolgen.

6.  Der  Court  of  Criminal  Appeal  kann  in  zwei  oder  mehreren
Abteilungen  thätig  werden.  Jede  dieser  Abteilungen  ist  in  der
Art  und  Weise  zu  konstituieren,  in  welcher  nach  diesem  Gesetze