Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

W1
RegiernugsBlatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  7.  Juli  1859.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Königl.  Verordnung,  betreffend  die  Nachbildung  der  Verzierungen  und  Werthsbezeichnungen
  von  Geldzeichen.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Frankfurter  Versicherungsgesellschaft
  „Providentia.“"  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vergütungstaxen  für  Milltärquartler=Verpflegung.
  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verlegung  der  Militärstrafanstalt  und  des  milltärtschen
Festungs=  (Kreis-)  Gefängnisses  von  Stuttgart  nach  Ulm.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Postporto-Freiheit
  des  Frauen-Comite  für  Militär-Verbandrequisiten  in  Stuttgart  und  der  Zweigvereine
desselben.  —  Verfügung,  betreffend  die  Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und  Gewerbe-Steuer
für  das  Etatsjahr  1859—60.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Nachbildung  der  Verzierungen  und  Werthsbezeichnungen  von  Geldzeichen.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Im  Hinblick  auf  Art.  5  der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung  vom  5.  August  1836
(Reg.  Blatt  S.  385)  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes,
  wie  folgt:

8.  1.

Die  Nachbildung  der  charakteristischen  Verzierungen  sowie  der  Werthsbezeichnungen

von  Papiergeld,  Banknoten  und  anderen  Creditpapieren,  welche  im  gewöhnlichen  Verkehr