ungetrocknete Cichorien; Flechten, Moos und Erdnüsse (Erd-Pistazien); Karden oder
Weberdisteln;
12) Geflügel und kleines Wildpret aller Art:
13) Glasur= und Hafner-Erz (Alquifoux);
14) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden ftlber-
haltigen Scheidemünze; auch Kupferasche;
15) Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleiver und Wäsche, gebrauchte
Fabrik-Geräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen
Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekten, inso-
fern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung
ihrer Verheirathung im Lande niederlassen;
16) Holz: Brennbolz bei dem Land-Transporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner
Bau= und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist;
Aumerkung. Dem Land-Transporte wird das Verslößen in lesen Stücken auf Flokanälen und Floßbächen
gleich geachtet. ·
17) Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge-
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In-
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen;
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten over Proben, die nur zum Ge-
brauche als solche geeignet sind, dann die Wagen der Reisenden, ferner die bei dem
Eingange über die Grenze zum Personen= oder Waaren-Transporte dienenden und
nur deshalb eingehenden Wagen und Wasserfabrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf
befindlichen gebrauchten Inventarien-Stücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören,
oder insofern inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke
einführen, als sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegerätbe, auch Verzeh-
rungsgegenstände zum Reiseverbrauche;
18) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst-Institute und
Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissen-
schaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten eingehen;
19) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material);
20) Milch;
21) Obst, frisches;
22) Papier, beschriebenes (Akten und Manuseripte);
23) Saamen von Waldhölzern;