Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

ungetrocknete Cichorien; Flechten, Moos und Erdnüsse (Erd-Pistazien); Karden oder 
Weberdisteln; 
12) Geflügel und kleines Wildpret aller Art: 
13) Glasur= und Hafner-Erz (Alquifoux); 
14) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden ftlber- 
haltigen Scheidemünze; auch Kupferasche; 
15) Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleiver und Wäsche, gebrauchte 
Fabrik-Geräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen 
Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekten, inso- 
fern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung 
ihrer Verheirathung im Lande niederlassen; 
16) Holz: Brennbolz bei dem Land-Transporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner 
Bau= und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird 
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Aumerkung. Dem Land-Transporte wird das Verslößen in lesen Stücken auf Flokanälen und Floßbächen 
gleich geachtet. · 
17) Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- 
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In- 
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufes mit sich führen; 
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten over Proben, die nur zum Ge- 
brauche als solche geeignet sind, dann die Wagen der Reisenden, ferner die bei dem 
Eingange über die Grenze zum Personen= oder Waaren-Transporte dienenden und 
nur deshalb eingehenden Wagen und Wasserfabrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf 
befindlichen gebrauchten Inventarien-Stücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, 
oder insofern inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarien-Stücke 
einführen, als sie bei dem Ausgange an Bord hatten; Reisegerätbe, auch Verzeh- 
rungsgegenstände zum Reiseverbrauche; 
18) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunst-Institute und 
Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissen- 
schaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten eingehen; 
19) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn-Material); 
20) Milch; 
21) Obst, frisches; 
22) Papier, beschriebenes (Akten und Manuseripte); 
23) Saamen von Waldhölzern;
	        
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