Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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W# 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Gerzollung. 
Abgabensätze 
  
  
40 
  
d) Hämmel. . 
e) Anderes Schofvieh und Ziegen 
Anmerk. 
1) Pferde und andere vorgenannte Thiere 
find zollfrel, wenn aus dem Gebrau 
der von ihnen bel dem Eingange gemacht 
wird, überzengend hervergeht, fie 
als Zug= oder Last-Thlere zu dem An- 
gespann elnes Relse= eder Fracht-Wagens 
gehören, oder zum Waarentragen dienen, 
eder die Pferde von Relsenden zu ihrem 
Fortkemmen geritten werden müssen. 
Fohlen, welche der Mutter folgen, 
gehen frel ein. 
2) Auf der Grenzlinie von Oberwiesenthal 
in Sachsen bis Schusterinsel in Baden 
werden zu felgenden ermäßigten Sätzen 
elngelassen: 
a) Magere Ochsen 
b) Juchtstlere und Kühe 
D) Jungvieh, 
S“ 
— 
Auf der Grenzlinie von Harburg bies 
Leer, beide Orie eingeschlessen, werden 
zu folgenden ermäßlgten Sätzen einge- 
lassen: 
a) Füllen unter einem Jahr 
b) magere Ochsen 
c) magere Kühe 
d) magere Rinrder 
zu b) c) und 0) wenn sie zur Meßung 
bestimmt sind und unter den erforder- 
lichen Kontrelen. 
Asslu. Wachs-Monsselin, 
Wachstafft: 
àa) Grobes unbedrucktes Wachstuch. 
  
1 Stück 
1 Stuͤck 
1 Stuͤck 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Stück 
1 Centner 
  
  
  
  
Für 
nach dem nach dem %d ar bcon 
" n verg 
30. Thaler-Fuß, 52½-Gulden-Zu#, vom Tentner 
beim beim Brutto-Gewicht: 
Eingang.Ausgang.E#ogang. usgang. 
lr. Sr-. T##. S#. fl. kr. fl. kr. Pfund 
—115 SJSO 
– 5. – — — 17½ – 
1 lo— 22o 
1|1 — 15 — 
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— 15— 2— 
2154 n„ — 
111511 2 37½— "% — 
11.. 1 45 -— — 
13 in Kisten. 
2 —— 3 301 — — 9 in Körben. 
! 6 in Ballen. 
  
  
  
  
  
 
	        
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