Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

2. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
— Ausgegeben Stutt gart Donnerstag ven 17. Februar 1889. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Einführung eines neuen Landesgewichts. — Könlgl. 
Verordnung, betreffend die Einführung des neuen Landesgewichts. — Khnigl. Verordnung, betreffend 
die Beschaffenheit, Form, Prüfung und Stempelung der Gewichtstücke des neuen Landesgewichts. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend das Verhältniß des neuen Lan- 
desgewichts zu dem bisherigen Gewichte. — Bekanntmachung in Betreff der Paßkarten-Convention. — 
Verfügung, betreffend die Umwechslung württembergischer Scheidemünze gegen grobe kursfählge Münze. 
— Berichtigung. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
betreffend die Einführung eines neuen Landesgewichts. 
Wilheln, 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die Regierungen der meisten zum deutschen Zollverein verbundenen Staaten 
das vereinbarte Zollgewicht als allgemeines Landesgewicht theils eingeführt, theils einzu- 
führen beschlossen haben, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Das durch die Zollvereins-Verträge für den Zollverkehr eingeführte Pfund von fünf-
	        
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