Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

225 
19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 3. December 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kelne. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Controle der Einführung des 
neuen Landesgewichts. — Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Dienstvorschriften über das 
Heirathen von beurlaubten Unteroffizieren und von Soldaten. — Bekanntmachung, betreffend die 
Wohnsitz-Verlegung des Umgelds-Commissärs von Münsingen nach Zwiefalten. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Controle der Einführung des neuen Landesgewichts. 
In Gemäßbeit des Gesetzes vom 28. Januar d. J., 
betreffend die Einführung eines neuen Landesgewichts (Reg. Blatt S. 17), 
und der Verordnung vom gleichen Tage, 
betreffend die Einführung des neuen Landesgewichts (Reg. Blatt S. 19), 
wonach vom 1. Januar 1860 an das neue Landesgewicht überall im Lande im Ver- 
kehre zur ausschließlichen Anwendung kommen muß und von dem gleichen Tage
	        
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