Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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Gesundheits-Polizel. Verfügung, betreffend die Bereilung und Abgabe sogenannter homöopa- 
thischer Arzneien. 52. Bekanntmachung, betreffend die Taxe der homöopathischen Arznel- 
mittel. 53. Bekanntmachung, betreffend den Gebrauch von bleihaltigem Schnupftaback. 63. 
Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 232. Be- 
kanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der thierärztlichen Arznei- 
mittel. 240. 
Gewicht, s. unter Landesgewicht. 
H. 
Haber. K. Verordnung, betreffend ein Verbot der Ausfuhr von Haber über die Zollvereinsgrenze. 91. 
Wiederaufhebung dieses Verbots. 113. 
Haftanzeigen. Verfügung, betreffend die Einführung von Haftanzeigen der Oberämter in Polizel- 
und Finanz-Strafsachen. 124. 
Handel und Gewerbe. Verfügung, betreffend dle Aufhebung von Vorschriften bezüglich der 
polizeilichen Aufsicht auf den Verkehr mit Linnengarn und die Leimwandweberei. 95. K. Ver- 
ordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Handels= und Schifffahrts-Vertrags zwischen 
den Staaten des deutschen Zollvereins einerseits und der Argentinischen Conföderation 
andererseits. 125. 
Heilkunde. K. Verordnung, betreffend die Prüfungen in der inneren Heilkunde und in der höheren 
Wundarzneikunde. 117. 
Heirathen. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Dienstvorschriften über das Heirathen 
von beurlaubten Unteroffizieren und von Soldaten. 230. 
J. 
Jagdwesen. K. Verordnung, betreffend den Schutz der Vögel. 80. 
Zrren-Anstalten. Verfügung, betreffend die Regulirung der Verpflegungsgelder für die Staats- 
Irrenanstalten. 60. 
Juristische Personen. Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlichkelt 
an den unter dem Namen „Freundeshülfe“ in Ludwigsburg gegründeten Unterstützungs= 
verein, 51; an die Museumogesellschaft in Ludwigsburg, 59; an die Wuͤrttembergische 
Privat-F herungsgesellschaft in Stuttgart, 70; an die Evangelische Gesellschaft in 
Szutgart. 96. 
  
K. 
Kriegswesen. Gesetz, betreffend den Aufruf der gesammten Landwehr. 77. Gesetz, betreffend die 
Aufbringung der Geldmittel zu Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse der Departements 
der auswärtigen Angelegenheiten und des Kriegswesens. 85. Repvidirtes Gesetz, betreffend 
die Aufbringung des Bedarfs an Pferden für den Fall einer Mobilmachung des K. Truppen- 
korps. 87. Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaren für Militärquartier-Ver- 
pflegung. 103.
	        
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