Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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Findet sich bei diesen Untersuchungen ein Gewichtstück um mehr, als hoͤchstens um die 
nachstehenden Beträge schwerer, so ist es zu berichtigen, ebenso wenn es um dieselben 
Beträge leichter geworden ist, als das Normalgewicht, und zwar muß, soweit die Be- 
richtigung nicht durch einfache Aenderungen am Pfropfen thunlich ist, der alte Pfropfen 
ausgebohrt und ein neuer eingesetzt werden, wofür der Pechter, wenn er dieß besorgt, be- 
sonders belohnt wird. 
Vom Normalgewicht darf aufwärts oder abwärts abweichen: 
a) bei eisernen gewöhnlichen Gewichten: 
das Stück von 100 Pfund um 1 Loth, 
"„ „ „ 50 „ 2 Quentchen, 
« „ „ 25 „ 1 (% 
„ „ 20 „ 1 » 
» „ „ 10 „ 3 Richtpfennig, 
» »» 5 „2 « 
« n 4 2 b 
"„ „ „ 3 u. 2, „ 1 
„ „ 1 Pfund 16. 8. 4 Loth um ½ Richtpfennig. 
b) bei messiugenen oder broneenen gewöhnlichen Gewichten: 
das Stück von 1 Pfund um 400 Milligramme, 
"„ „ „ 16 Loth „ 300 6 
„ „ „ 8 „ „ 200 „ 
» »»4»«150 « 
« »»2»,,80 » 
» »,,l»«-50 » 
die kleineren Stücke, welche im Einsatz zusammen 1 Loth wirgen, 
im Ganzen um 
Jec) bei Grammgewichten: 
50 Milligramme. 
% , 11 
200 Grammen um 50 Milligramme, aus Eisen um 300 Milligramme, 
das Stück von 
100 7 7*7 30 
50 11 14 25 
20 „ „ 20 
*" 
7 *5#". 200 177 
100 5%
	        
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