Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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1. 
Regierungs-Blattf 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Januar 1859. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend den am 7. August 1856 in München abze- 
schlossenen Vertrag über das Münzwesen des süddeutschen Münzvereins. — Köniyl. Verordnung, 
betreffend einige Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen hinsichtlich der Taggelder und Ge- 
bühren der Gemeinde-Diener. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzaceiseamts 
in Untergriesheim, Cameralamts Neuenstadt. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend den am 7. August 1858 in München abgeschlossenen Vertrag über das Münzwesen 
des süddeulschen Münzrereins. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da in Folge des Vertrags, welcher zwischen den bei der Munzconvention vom 
30. Juli 1838 betbeiligten Zollvereinsstaaten einerseits und zwischen dem Kaiserthum 
Oesterreich und dem. Fürstenthum Liechtenstein andererseits am 24. Jannar 1857 in Wien 
über die Regelung des Münzwesens abgeschlossen worden ist, eine Revision der unter den 
Staaten des süddeutschen Münzvereins früher getroffenen besondern Verabredungen sich
	        
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