Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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Regierungs-Blattf

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  15.  Januar  1859.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Königl.  Verordnung,  betreffend  den  am  7.  August  1856  in  München  abzeschlossenen
  Vertrag  über  das  Münzwesen  des  süddeutschen  Münzvereins.  —  Köniyl.  Verordnung,

betreffend  einige  Aenderungen  und  Ergänzungen  der  Bestimmungen  hinsichtlich  der  Taggelder  und  Gebühren
  der  Gemeinde-Diener.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Grenzaceiseamts
in  Untergriesheim,  Cameralamts  Neuenstadt.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Königliche  Verordnung,

betreffend  den  am  7.  August  1858  in  München  abgeschlossenen  Vertrag  über  das  Münzwesen
des  süddeulschen  Münzrereins.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Da  in  Folge  des  Vertrags,  welcher  zwischen  den  bei  der  Munzconvention  vom
30.  Juli  1838  betbeiligten  Zollvereinsstaaten  einerseits  und  zwischen  dem  Kaiserthum
Oesterreich  und  dem.  Fürstenthum  Liechtenstein  andererseits  am  24.  Jannar  1857  in  Wien
über  die  Regelung  des  Münzwesens  abgeschlossen  worden  ist,  eine  Revision  der  unter  den
Staaten  des  süddeutschen  Münzvereins  früher  getroffenen  besondern  Verabredungen  sich