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Regierungs-Blattf
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Januar 1859.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend den am 7. August 1856 in München abzeschlossenen
Vertrag über das Münzwesen des süddeutschen Münzvereins. — Köniyl. Verordnung,
betreffend einige Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen hinsichtlich der Taggelder und Gebühren
der Gemeinde-Diener.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzaceiseamts
in Untergriesheim, Cameralamts Neuenstadt.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend den am 7. August 1858 in München abgeschlossenen Vertrag über das Münzwesen
des süddeulschen Münzrereins.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Da in Folge des Vertrags, welcher zwischen den bei der Munzconvention vom
30. Juli 1838 betbeiligten Zollvereinsstaaten einerseits und zwischen dem Kaiserthum
Oesterreich und dem. Fürstenthum Liechtenstein andererseits am 24. Jannar 1857 in Wien
über die Regelung des Münzwesens abgeschlossen worden ist, eine Revision der unter den
Staaten des süddeutschen Münzvereins früher getroffenen besondern Verabredungen sich