Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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W3. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 19. Februar 1859. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Taggelder der öffentlichen Rechts- 
anwälte. 
Verfügungen der Departements. Gemeinbesckeid, betreffend die Erhöhung der Gebühren- 
Ansäte der öffentlichen Rechtsanwälte. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacelseamts 
in Kleingartach, Kameralamts Güglingen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Taggelder der öffentlichen Rechtsanwälte. 
Wilheln, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Für viejenigen Fälle, in welchen die öffentlichen Rechtsanwälte aus Anlaß der ihnen 
in Angelegenbeiten des Staates oder von Privaten übertragenen Verrichtungen Ent- 
schädigung für Zeitversäumniß anzusprechen haben, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anbsrung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
	        
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