Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 1. April 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem 
Freiherrn Benjamin v. Tessin zu Hochdorf errlchteten Familienstatuts in Betreff des Wilhelmsthaler 
Hofguts. — Bekanntmachung, betreffend die Beslätigung des von dem Freiherrn Benjamin v. Tessin 
zu Hochdorf errichteten Familienstatuts. — Bekanntmackhung, betreffend den Einfluß des neuen Landes- 
gewichts auf die Ministerial-Verfügung vom 4. April 1857 und die Instruction dazu vom 30. Ja- 
nuar 1858 über die bei Herstellung, Aufstellung und dem Gebrauche von Dampfkesseln zu beobachtenden 
Sicherheits-Maaßregeln. — Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der juristischen Persönlichkeit an 
den unter dem Namen „Freundeshülfe“ in Ludwigsburg gegründeten Unterstützungsverein. — Verfü- 
gung, betreffend die Bereilung und Abgabe sogenannter homöopathischer Arzneien. — Bekanntmachung, 
betreffend die Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Ke.ine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Civilsenats des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn Benjamin von Tesfin 
zu Hochdorf errichteten Familienstatuts in Betreff des Wilhelmsthaler Hofguts. 
Freiherr Benjamin von Tessin zu Hochdorf, Major a. D., hat am 31. Decem- 
ber 1855 ein Familienstatut errichtet, zu Folge dessen der Wilhelmsthaler Hof, Gemeinde-
	        
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