Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 3. Jannar 1860. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung in Betreff der Gebühren der Gerichts-Beisitzer. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den zwischen der Krone Württem- 
berg und der Mehrzahl der Schweizer-Kantone bestehenden Staaksrertrag über die Behandlung der 
beiderseitigen Staatsangehörigen in Concursfällen. — Verfügung, betreffend die Meldungen um Ober- 
amtsphysikate. — Verfügung, betreffend die Patentabgabe von den Handelsreisenden aus der Schweiz. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Gebühren der Gerichts-Beisitzer. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die den Gerichts-Beisitzern für ihre amtlichen Verrichtungen zukommenden Ge- 
bühren mit den durch Unsere Verordnungen vom 22. Februar 1841 und 25. December 
1858 festgesetzten Taggeldern, Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Ge- 
meindediener in das angemessene Verhältniß zu bringen, verordnen und verfügen Wir 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt:
	        
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