Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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8. 2. 
Dieses Normalgewinde hat einen äußeren 
Durchmesser von 20,2 württembergischen Linien 
—d soder 58 Millimeter] und 7 Schraubengänge auf 
–S– ———— 
O 
7 
—- 
—x 
3 
#6. 9,77 württembergische Linien loder 28 Milli- 
|/ meter] Länge der Schraube. 
| Die Schraubengänge sind rundkantig und 
durch zwei sich aneinander schließende Halbkreise 
begränzt. 
Das Verbindungsstück, welches mittelst eines 
hervortretenden Nings von der Mutter gehal- 
ten wird, hat an diesem Ring eine ringförmige 
Scheibe von vulkanisirtem Kautschuk, gegen 
welche die Vaterschraube angepreßt wird. 
·½ Die Zahl der Schraubengänge ist bei der 
—— ¼J Vater= und Mutterschraube gleich und beträgt 
7 Gänge. 
Der lichte Durchmesser des Röhrenstücks mit 
der Vaterschraube beträgt am Ende der Schraube 
und auf mindestens sieben württembergische 
Linien loder 20 Millimeter] von diesem Ende 
F6# weg, wenigstens 15,4 württembergische Linien 
loder 44 Millimeter!; der äußere Durchmesser 
des in dieses Röhrenstück eintretenden Ansatzes 
des Verbindungsstücks dagegen böchstens 14,7 
württembergische Linien Loder 42 Millimeterl. 
Dieser Ansatz hat nicht mehr als 6,3 würt- 
tembergische Linien loder 18 Millimeter) Länge. 
Der lichte Durchmesser beider Röhrenstücke 
an dem Ende, wo der Schlauch aufgebunden 
wird, beträgt nicht unter 11,9 württembergische 
Linien loder 34 Millimeterl. 
(U□Un sehen nebenstehende Zeichnung mit eingeschrlebenen Maa- 
ßen in Millimetern). 
  
  
  
   
  
    
    
7 
———..- ———. 
9 él 
– —
	        
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