Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Uns nach vorheriger Anhörung Unseres Geheimen-Rathes genehmigte Uebereinkunfe 
biemit verkündigt und Unser Finanz-Ministerium mit deren Vollziehung beauftragt 
baben. 
Gegeben, Ragaz, den 4. Juli 1861. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Freiherr v. Hügel. 
Der provisorische Chef des Finanzdepartements: 
Sigel. Auf Befebl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinetg: 
Maueler. 
Uebereinkunft 
zwischen 
Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, 
dem Großherzogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und 
Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, 
Nassan und der freien Stadt Frankfurt 
wegen 
Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten 
Rüben und Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrops. 
Die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, 
Kurhbessen, Großberzogthum Hessen, den bei dem Thöringischen Zoll= und Handelsvereine 
betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfur: 
baben wegen Bewilligung einer Steuer-Vergütung. für ausgeführten Rübenzucker, ander- 
weiter Festsetzung des Steuersatzes für Zucker aus getrockneten Rüben und Abänderung
	        
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