Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

2. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Auögegeben Stuttgart Dienstag den 12. Februar 18660. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kieine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung des Artilels 21 des 
mit der großherzoglich badischen Regierung am 6. November 1860 abgeschlossenen Staatsvertrags über 
den Anschluß der Pforzheimer Eisenkahn bei Mühlacker. — Bekanntmachung in Betreff der Olden- 
burg'schen Gewerbszeugnisse. — Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens von 
7, 000, Ooo fl. — Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in Nassau, Cameralamts 
Creglingen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementê. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung des Artikels 21 des mit der grohherzoglich Badischen 
Regierung am 6. November 1860 abgeschlossenen Staatsvertrags über den Anschluß der Pforzhelmer 
Eisenbahn bei Mühlacker. 
Nachdem im Artikel 21 des zwischen Württemberg und Baden am 6. November 1860 
abgeschlossenen, durch die Verfügung der K. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen vom 17. Januar d. J. (Reg. Blatt S. 3 ff.) bekannt gemachten Staats- 
vertrags über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Müblacker von der großberzog-
	        
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