Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

C 
31. 
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□ 
— 
Register 
über 
das Regierunge-Blatt für das Königreich Württemberg 
vom Jahr 186 1. 
  
J. 
hronologisches Verzeichniß der im Jahrgang 1861 des Regierungs-Blattes 
enthaltenen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen. 
December 1860. 
Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Ehestreitigkeiten zwischen Evangelischen 
und die Gesuche Geschiedener um Gestattung der Wiederverheirathung. 1. 
Januar 1861. 
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Waaren-Controle im Binnen= 
lande. 12. 
. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Anwendbarkeit des Artikels 421 des 
Strafgesetzbuchs auf die Fälle des Art. 4. des Gesetzes vom 23. Juni 1853. über die Beseitigung 
der bei Liegenschaftsveräußerungen vorkommenden Mißbräuche. 2. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finankzen. Be- 
kanntmachung in Betreff eines mit der Grohherzoglich Badischen Regierung abgeschlossenen Staats- 
vertrags über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Mühlacker. 3. 
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung in Betreff der Olden= 
burgischen Gewerbezeugnisse. 16. 
Februar. 
. Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in 
Nassau, Cameralamts Creglingen. 20. 
. Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vollzlehung des Artikels 21 des mit 
der Großherzoglich Badischen Regierung am 6. November 1860. abgeschlossenen Staatsvertrags 
über den Anschluß der Pforzheimer Eisenbahn bei Mühlacker. 15. 
— Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens 
17. 
von 7,000,000 fl. 17. 
Königliche Verordnung, betreffend die Aufhebung der Durchgangsabgaben und der ihre 
Stelle vertretenden Ausfuhrzölle. 24.
	        
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