Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Nebenzollämter I. Klasse 
an der Greuze. 
  
Ort. Hauptamtobezirk. 
Bemerkungen über besondere Befugnisse. 
  
. ! 6. 
  
  
  
  
  
  
. In. Bezug auf die Steuerämter im Innern. 
Zu 2, 4 und 5. Die Untersteuerämter Pferzheim, Baden und Offen- 
urg nen die unbeschränkte Befugniß zum Begleit deinwechsel mit allen zuständigen 
Jellbehörden. 
Zu 3. Das Untersteueramt zu Rastat! hat bedingles Niederlagerecht. — Auf 
Verlangen lönen demnach die dahin an Hamlungshäuser und Gewerketreikende zu ver- 
sendenden Waaren nach verausgegangener spezieller Revision mit Begleitschein I. abgelas- 
sen werden, gleichwie, wenn aus vieser bedingten Niederlage ein Ausgang über die Grenze 
des Gesammtvereins stattfintet, auch dieser durch srezielle Ausgangsrevisien an der Grenie, 
eder bei einem verliegenden Hauptzellamt konstatirt werren muß. 
Ferner besitzt ras Untersteueramt Rastatt die Befugniß zur Erlerigung ven Be- 
gleitscheinen I. über Gegenstände, welche die k. k. Oesterreichische Garnisen daselbst aus 
dem Kaisterstaat bezieht, sodann auch über alle aus dem Vereinsausland eingehenden 
Gegenstände, welche zum Bau eder zur Ausrüstung der Bundessestung besiimmt sind, und 
deren Abfertigung von Seite der Grenzämter ehne vorherige spezielle Revision auf jenes 
Untersteueramt erfolgen kann. 
  
Zu 1. Spalte 5. Das Nebenzellamt l. zu Aksfeld darf Begleitscheine 1. über 
rehen Taback für die Privaterekltlager der dertigen Tabacksfabrikanten erledigen, welche 
auf verausgegangene spezielle Revisien, ven den Hauptämtern zu Beemen, Münden, 
Kassel, fshaien. unr Franksurt a. M. ausgefertigt worden. 
Zu 2 und 3. Spalte 5. Die Nebenzellämter I. zu Morms und Bingen 
haben Niererlagerecht. — Auf Verlangen können dahin ven den dazu berechtigten Aemtern 
Waaren mittelst Begleitschein l. nach verheriger svezieller Revisien unter Verschluß ab- 
gelassen werden, gleichwie, wenn auo riesen Niererlagen ein Ausgang über die Grenze 
des Zollvereins stattfinket, auch dieser durch srezielle Ausgangerevision an der Grenze 
eder bei einem vorliegenden Hauptzellamte konstatirt werden muß. 
Zu 1. Spalte 3. Mit einer besonderen Bahnhefs-Abfertigungsstellc für unmittel- 
baren Tn sth nh 
Ju 2. Steueramt Weimar darf Begleitscheine I. unr II. erlebigen. 
Zu 4. Steueramt Apelda darf Begleitscheine I. über wollene Garne und 
Strum'swaaren erledigen. 
Ju 7. Steueramt Eisenach hat unbedingten Begleitschelnwechsel.
	        
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