Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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B)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.
Bekanntmachung,  betreffend  das  neue  3½  procentige  Staatsanlehen.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  3.  v.  M.  wird  zur  Kenntniß  der
Betbeiligten  gebracht,  daß  das  gesuchte,  mit  3½%  verzinsliche  Staatsanleben  von
7,142,800  fl.  Nennwerth  zu  dem  Preise  von  98%  zu  Stande  gekommen  ist  und  sämmtliche
  darauf  gezeichneten  Beträge  angenommen  worden  sind.

Zugleich  werden  die  Subseribenten  an  die  auf  den  /13.  Januar  und  Vo.  März  1863
verfallende  Einzahlung  von  40,  beziehungsweise  38%  der  gezeichneten  Summen  unter
dem  Bemerken  erinnert,  daß  auch  Vorauszahlungen  —  jevoch  ohne  Vergütung  von  Zwischenzins
  —  angenommen  werden.

Stuttgart  den  19.  December  1862.

Von  Oberaufsichtswegen,  Der  Präsident  des  ständischen  Ausschusses,
Der  Chef  des  Finanzdepartements:  Der  Präsident  der  Kammer  der  Standesherren:
Sigel.  Graf  von  Rechberg.

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Gevruckt  dei  G.  Hassel  brink.